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Amtliche

Fahrzeuguntersuchungen.

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Hauptuntersuchung - Plakette fällig?

Ist es schon wieder soweit? Bei Ihrem Pkw ist die letzte Hauptuntersuchung (HU) schon wieder zwei Jahre her? Bei einem Gebrauchtwagen ist alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung fällig, bei einem Neuwagen muss die erste HU erst nach drei Jahren durchgeführt werden.

Auch Ihr Anhänger, Trecker, Nutzfahrzeug oder Motorrad muss in regelmäßigen Abständen zu dieser gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung.

Kommen Sie zu uns! Wir führen an unseren Kfz-Prüfstellen in Rheine, Ibbenbüren, Steinfurt-Borghorst oder Emsdetten gerne Ihre Hauptuntersuchung einschließlich Abgasmessung durch und sorgen dafür, dass Sie sicher unterwegs sind.

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Änderungsabnahme

Auch eine Änderungsabnahme (Eintragung) z. B. für Ihr neues Fahrwerk können wir an Ihrem Fahrzeug durchführen, damit der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht erlöschen.

Bringen Sie zur Änderungsabnahme unbedingt Ihre Fahrzeugpapiere (ZB I oder ZB II) sowie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Teilegutachten des neu eingebauten Teiles mit.

Wenn Sie beim Kauf keine ABE oder Teilegutachten bekommen haben? Kein Problem, wir besorgen die benötigten Unterlagen schnell und unkompliziert für Sie.

Einzelabnahmen §19.2 und §21 StVZO - Technischer Dienst der GTÜ

Wenn an Ihrem Fahrzeug spezielle Umbauten vorgenommen worden sind und zur Zulassung ein "Vollgutachten" benötigt wird, können wir auch behilflich sein. Unsere Mitarbeiter Guido Schulze Bilk und Hendrik Suding sind Unterschriftberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Eine vorherige Terminabsprache ist in diesem Fall erforderlich.

Gasprüfung an Wohnmobilen und Wohnwagen

Auch die Gasanlage an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil muss regelmäßig geprüft werden. Auch das erledigen wir. Auch für eine Gasprüfung nach DVGW G607 ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, da nicht jeder unserer Mitarbeiter diese Prüfung durchführen darf.