Gruppe 127

Leistungen.

Schadengutachten.

Unfallschaden ? - Wessels fragen!

Sie sind - ob verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt und benötigen von unabhängiger Stelle eine kompetente Beratung?

Wir sind für Sie da und beraten Sie neutral und bei Erstanfragen kostenlos, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen.

Unfallschadengutachten

Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Unfall grundsätzlich Anspruch auf Schadenerstattung durch Ihren Unfallgegner.

Als BVSK-Sachverständige erstellen wir Ihnen ein Gutachten nach Haftpflichtschaden Gesichtspunkten, mit dem Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen können. Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, eine eventuelle Wertminderung, den Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Fahrzeugs sowie die Wiederbeschaffungsdauer.

Nicht nur bei Kfz-Schäden, sondern auch bei Schäden an Fahrrädern stehen wir mit unser Know-how zur Verfügung.

Ab einer Schadenhöhe von 750,- Euro übernimmt die Versicherung vom Unfallverursacher die Kosten für das Gutachten.

Auch im Fall eines Kaskoschadens erstellen wir Ihnen gerne ein Gutachten, sofern Ihre Kaskoversicherung damit einverstanden ist.

Benötigst du auch:

Gutachten Peter Kipp